ADR RID 1.3 Eisenbahn
Was bedeutet ADR RID 1.3?
Die ADR-S- und RID-S-Vorschriften folgen im Wesentlichen den Regeln der internationalen ADR- und RID-Übereinkommen. Diese Abkommen gelten für grenzüberschreitende Transporte und sind anwendbar, wenn mindestens zwei Länder an dem Transport beteiligt sind.
Damit eine Beförderung als grenzüberschreitend gilt, muss sie grenzüberschreitend sein und das Hoheitsgebiet von mindestens zwei verschiedenen Ländern betreffen.
Für EU-/EWR-Mitgliedsländer gilt die Verpflichtung zur Verwendung von ADR und RID auch für Transporte innerhalb und zwischen diesen Ländern.
Gefährliche Güter
Gefahrgut ist ein Sammelbegriff für Güter, die bei unsachgemäßer Behandlung während des Transports Menschen, Tieren, Fahrzeugen, Eigentum und der Umwelt Schaden zufügen können. Obwohl einige Güter nicht von Natur aus gefährlich sind, können sie aufgrund der äußeren Faktoren und Belastungen während des Transports Risiken und Gefahren bergen.
Um als Gefahrgut eingestuft zu werden, muss die akute Gefahr mit den chemischen oder physikalischen Eigenschaften der Güter zusammenhängen. Dabei kann es sich z. B. um explosive, entzündliche, giftige, radioaktive oder ätzende Stoffe handeln. Beispiele für gefährliche Güter sind Benzin, Flüssiggas, alkoholische Getränke, Arsen, Feuerwerkskörper, Streichhölzer, Sprühdosen, Desinfektionsmittel und Stoffe, die Wasser verunreinigen können.
Ein gemeinsames Merkmal von Gefahrgütern ist, dass sie nur unter bestimmten Bedingungen transportiert werden können. Manche Güter sind so gefährlich, dass sie überhaupt nicht transportiert werden können.


